Honorar
Honorierung
Die Honorierung der Sachverständigenleistungen erfolgt nach vereinbarten Stundensätzen (zwischen 115 – 130 €/h netto für techn. Mitarbeiter (Dipl.-Ing.; M.Sc.) und zwischen 170 – 190 €/h netto für öffentlich bestellten Sachverständigen) zzgl. Neben- und Reisekosten und ist abhängig vom Umfang und von der Komplexität der zu erbringenden Leistungen. Eine Schätzung des Aufwands vor Leistungserbringung ist in der Regel nicht genau möglich, so dass wir von der Vereinbarung von Pauschalhonoraren Abstand nehmen.
Sollte keine Honorarvereinbarung zustandegekommen sein, so wird nach den Sätzen des JVEG: „Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz“ abgerechnet. Das JVEG kann unter www.gesetze-im-internet.de/volltextsuche.html eingesehen werden.
Honoraranfrage
Genauere Angaben zum Honorar erhalten Sie, wenn
Sie telefonisch bei uns nachfragen,
Sie uns eine kurze e-mail schicken und
Sie uns genauere Informationen zu Ihrem Objekt (Anschrift, Baujahr und Größe) und die Fragestellungen mitteilen.
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