Haftung
Die Haftung beschränkt sich auf die eigenen Leistungen sowie die Leistungen der eigenen Mitarbeiter, die mit der Unterschrift des Sachverständigen
Gutachten und Beratungsleistungen erbringen. Für die Kooperationspartner oder Vereinsmitglieder wird keine Haftung, auch nicht gegenüber Dritten
übernommen.
Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und endet maximal 5 Jahre nach Leistungserbringung.
Eventuelle Schadensersatzansprüche sind beschränkt auf die Deckungssummen der bei der AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf, abgeschlossenen
Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von:
2.000.000 € für Personenschäden
500.000 € für Sach- und Vermögensschäden
Bauteilöffnungen
Bauteilöffnungen bei Ortsterminen sind grundsätzlich von dem Auftraggeber zu erbringen bzw. an Dritte zu beauftragen. Sollte der Sachverständige trotzdem
tätig werden, so werden hier vorsorglich alle Haftungsansprüche auch seitens Dritter ausgeschlossen.